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Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft und Verpflegung kann vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.

Hier erfahren Sie mehr über die Regelungen dazu und wie sich das auf Ihren Lohn auswirken kann.

In Österreich kann Ihr Arbeitgeber in der Landwirtschaft Ihren Lohn kürzen, wenn er Ihnen eine Unterkunft und Verpflegung bereitstellt.

Er ist dazu nicht verpflichtet, wenn er es aber bereitstellt, muss das in Ihrem Arbeitsvertrag/Dienstzettel angeführt sein.

Volle Verpflegung beinhaltet

Frühstück, Mittagessen und Abendessen, 2 Pausensnacks und Getränke.

Unterkunft

Die Unterkunft muss sauber sein, eine Heizung, Wasseranschluss, Licht, Fenster, eine Waschgelegenheit und einen versperrbaren Kasten haben.

Abzüge für Unterkunft und Verpflegung

Wenn Ihnen volle Verpflegung und Unterkunft vom Arbeitgeber bereitgestellt wird, so darf er Ihnen maximal 196,20.- € vom monatlichen Lohn abziehen.