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Versicherung und Steuern

Wenn Sie in einem fremden Land arbeiten, ist es wichtig, eine Versicherung für den Fall von Krankheit oder Unfall zu haben. Die Beiträge für die Sozialversicherung – ebenso wie die Lohnsteuer – werden direkt von Ihrem Lohn abgezogen.

Hier erfahren Sie mehr zu Sozialversicherung und Steuer in Österreich.

Krankenversicherung

Am ersten Tag Ihres Beschäftigungsverhältnisses muss Ihr Arbeitgeber Sie bei der Österreichische Gesundheitskasse anmelden und er muss Ihnen eine Kopie dieser Anmeldung bei der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) aushändigen. Die Österreichische Gesundheitskasse ist die Sozialversicherungsinstitution in Österreich für Arbeitnehmer*innen.

Auf dieser Bestätigung der Österreichische Gesundheitskasse steht auch die Stundenanzahl für Ihr Beschäftigungsausmaß, bitte überprüfen Sie, ob dies mit Ihrem Arbeitsvertrag übereinstimmt.

Die Sozialversicherung beinhaltet Krankheits-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung und wird von Ihrem Bruttolohn abgezogen.

Ausnahmen bei der Versicherung

Wenn Ihr monatliches Beschäftigungsverhältnis nur eine geringe Stundenanzahl umfasst und damit unter der Geringfügigkeit (d.h. max. monatlicher Verdienst von 460,66 € -Wert für 2020) liegt, dann sind Sie nur unfallversichert. Aber Sie können mit einem freiwilligen Zahlungsbeitrag auch zusätzlich eine Kranken- und Pensionsversicherung bei der Österreichische Gesundheitskasse abschließen.

Lohnsteuer

Die Höhe der Lohnsteuer wird in Österreich nach dem Jahreseinkommen berechnet. 

Ihre Lohnsteuer wird von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen, und von Ihrem Bruttolohn abgezogen.

Die Beträge für Ihre Sozialversicherung und Steuer sind normalerweise am Lohnzettel ausgewiesen.

Um einzuschätzen, wie hoch Versicherungs- und Steuerabzüge sind, finden Sie hier weitere Informationen:

Sie können sich dazu auch immer bei den Berater*innen der Landarbeiterkammern oder Gewerkschaften beraten lassen.